Die Nutzung der Vereinseigenen Teichanlage steht jedem Vereinsmitglied laut Satzung zur Verfügung. Gastangler die im Besitz eines gültigen Fischereierlaubnisscheines sind, können die Angelfischerei zu den festgelegten Zeiten ausüben. Die gesamte Anlage sowie die Hütte, ist sauber und pfleglich zu behandeln. Das Landesfischereigesetz gilt in seinen Grundsätzen auch für die Teichanlage.

Erlaubt:
• 1 Handangel oder
• Spinnrute (nur Spoon) oder
• Fliegenrute
• Naturköder
• Kunstbienen Maden
• Das Hältern von Fischen gem. Landesfischereigesetz
• Das Anfüttern (in Maßen)
• Einzelhaken

Nicht Erlaubt:
Blinker, Spinner, Kunstköder und Drillinge

Monatsfischen und sonst. Aktivitäten
Jeden 1.Samstag im Monat (Mai – September) findet ein Monatsfischen in der Zeit von 9-13 Uhr für Mitglieder und Gastangler statt. Oder nach Vereinbarung. Die gefangenen Fische werden nach Beendigung von der Teichaufsicht gewogen, und müssen vor Ort bar bezahlt werden. Weißfische können gegen eine Spende ebenfalls entnommen werden. Die jeweils gültige Preisliste, wird an der Hütte veröffentlicht. Grundsätzlich gibt es keine Fangbeschränkung, kann aber in Ausnahmefällen von der Teichaufsicht begrenzt werden. Bei Vereinsinternem Angeln (Anangeln, Vatertagsangeln, Abangeln sonst.) wird die Fangmenge festgelegt.
Die gefangenen Fische sind an dem dafür Vorgesehenen Platz auszunehmen, und die Innereien in einen dafür bereitgestellten Eimer zu entsorgen.

Nach oben scrollen